Stellungnahme vom Haus der Krebs-Selbsthilfe
Stellungnahme vom Haus der Krebs-Selbsthilfe-Bundesverband (HKSJ-BV) zum Änderungsantrag des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) aus dem BMG vom 9. Januar 2019.
Ein Inhalt des Änderungsantrags ist der Einschub des § 94a „Verordnungsermächtigung zur Aufnahme von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ in das SGB V. Dies hätte zur Folge, dass das BMG ohne Zustimmung des Bundesrates und vor allem ohne dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sich damit befasst oder einen Beschluss vorgelegt hätte – somit wohl ohne Evidenz – Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bestimmen kann, die in der Versorgung zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen sind.
Zum Hintergrund der Stellungnahme:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/lipoedem.html
Die vollständige Stellungnahme lesen Sie in der beigefügten pdf.