Rehakliniken
Reha-Einrichtungen Bundesweit
Hier finden Sie eine Übersicht von Rehazentren, die laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung die Patientengruppe mit Kopf-Hals-Tumoren versorgt. Die Übersicht erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Außerdem können sich natürlich jederzeit Veränderungen im Angebot der Kliniken ergeben, von denen wir zeitversetzt Kenntnis erhalten und die Angaben hier daher ohne Gewähr sind. Bitte erkundigen Sie sich gerne direkt und ausführlich bei den Kliniken, ob die für Sie jeweils notwendigen und passenden Angebote geleistet werden können.
Häufig gestellte Fragen rund um die Themen Rehakliniken und Rentenkasse
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Stand: 30.06.2025
Häufig gestellte Fragen
Sind die hier gelisteten Kliniken von der Rentenkasse anerkannt?
Ob eine Klinik „anerkannt“ ist, kann — je nach Indikation und Vertragslage — unterschiedlich sein, und unterliegt der Prüfung des jeweiligen Kostenträgers.
Kann ich eine Wunschklinik angeben?
Ja. Sie können im Reha-Antrag eine Wunschklinik nennen. Die Kostenträger prüfen dann, ob diese Klinik geeignet und anerkannt ist, und kann u.U. aus medizinischen oder organisatorischen Gründen andere Einrichtungen vorschlagen.
Wer übernimmt die Kosten für meine Reha?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation, vom Ziel der Reha, dem Zeitpunkt und weiteren Faktoren ab. Häufig gilt folgende Unterscheidung:
- DRV: Wenn Sie erwerbstätig sind oder waren.
- Krankenkasse: Wenn die DRV nicht zuständig ist.
- Private Versicherung: Nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Wie finde ich heraus, ob meine Wunschklinik akzeptiert wird?
Fragen Sie direkt bei der Klinik und bei Ihrem Kostenträger (DRV oder Krankenkasse) nach. So vermeiden Sie Missverständnisse.
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Weitere Quellen zum Thema: